Im Jahr 2010 ist es nun neunzig Jahre her, dass in der Weimarer Republik das Betriebsrätegesetz des Deutschen Reiches in Kraft trat. Nach dem verlorenen Ersten Weltkrieg (1914-18) und der Novemberrevolution der Arbeiter- und Soldatenräte (1918/19) hatte sich die Sozialdemokratie als neue Herrschaftselite durchgesetzt. Eben jene SPD, die 1914 für die Kriegskredite des Kaisers gestimmt hatte, um von den reaktionären Kräften nicht als „vaterlandslose Gesellen“ beschimpft zu werden.
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