Gewerkschaftarbeit verboten?

Per einstweiliger Verfügung erklärte das Landgericht Berlin, dass es der „Freien ArbeiterInnen Union Berlin (FAU-IAA)“ ab sofort verboten sei sich Gewerkschaft bzw. Basisgewerkschaft zu nennen. Das Urteil vom 11. Dezember 2009 untersagt der Basisgewerkschaft sich als solche zu bezeichnen und bezieht sich auf ein Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom Oktober 2009.

Im Zuge eines Arbeitskampfes wurde der FAU-IAA dort aus angeblichem Mangel an Durchsetzungsfähigkeit die Tariffähigkeit aberkannt worden. Auch der zwar der Boykott des Arbeitgebers (das Berliner Kino „Babylon“) war ihnen und ihren UnterstützerInnen untersagt worden. Die Gewerkschaftseigenschaft jedoch war in dem vorherigen Urteil überhaupt nicht in Frage gestellt worden.

Die FAU-IAA Berlin kündigte an, dass sie gegen diesen Beschluss vorgehen wird. Lars Röhm, Berliner Sekretär, erklärt dazu:
„Dieser Angriff auf das Grundrecht der Koalitionsfreiheit kommt einem Gewerkschaftsverbot gleich. Nach unserem Verständnis sind es immer noch die Beschäftigten selbst, die sich entscheiden wie sie sich organisieren. Sollte dieser Beschluss Bestand haben, ist das nicht nur ein Angriff gegen die FAU-IAA Berlin, sondern gegen jede Form der unabhängigen Basisorganisierung.“

Die FAU-IAA ruft aus Protest gegen das Gerichtsurteil zu einer Demonstration in Berlin auf:
Gewerkschaftsfreiheit verteidigen!
19.12.2009, 16 Uhr, Straßburger Straße / Metzer Straße