Die Freie Arbeiter/innen-Union (FAU-IAA) darf nach neuestem Gerichtsurteil das Wort “Gewerkschaft” für sich selbst weiter benutzen, obwohl sie nicht tariffähig ist. Es handele sich um eine Meinungsäußerung, die durch das Grundgesetz abgedeckt sei, aber gleichzeitig arbeitsgerichtlich nicht relevant ist, meinten die Richter .
Zitat Jörn Boewe:
“Der Vorsitzende Richter Stefan Neuhaus stellte gleich zu Verhandlungsbeginn klar, daß die Berufung der Anarchosyndikalisten »aus unserer Sicht Erfolg haben« werde. Eine Koalition von Arbeitnehmern müsse »für sich reklamieren können, daß sie eine Gewerkschaft sei, und zwar unabhängig davon, ob sie es arbeitsrechtlich tatsächlich ist«. Die Selbstbezeichung sei »keine Tatsachenbehauptung«, sondern eine »Interpretation«, die durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung geschützt sei.”
Folgerichtig können sich also ab sofort alle Koalitionen von ArbeitnehmerInnen in Germoney öffentlich selbst als Gewerkschaft bezeichnen und sich auf das Urteil des Kammergerichts Berlin berufen. Dies gilt demnach auch z.B. für christliche und faschistoide SektenanhängerInnen, wie für arbeitsrechtlich tariffähige reformistische Gewerkschaften.
Wie weit dieses Gerichtsurteil für die Entwicklung sozialrevolutionärer Kämpfe in den Betrieben in Germoney eine praktische Bedeutung haben wird, darf bezweifelt werden. Ohnehin können gesellschaftliche Veränderungen im anarchosyndikalistischen Sinn nicht durch Gerichte erfolgen, sondern nur durch die gesellschaftlich veränderte Wirklichkeit.
Der FAU hilft es jedenfalls zunächst, weil damit drohende Bußgelder und Ordnungsstrafen – inklusive einer gerichtlich verfügten Satzungsänderung – abgewendet werden konnten. Ob sie weiterhin flächendeckend auf die Strategie der Betriebsratsarbeit setzen wird, wie im bestreikten Kino Babylon, wird die Zukunft zeigen.
Quellen:
http://jboe-reporting.blogspot.com/2010/06/koalitionsrecht-verteidigt.html
Weitere Infos:
http://anarchosyndikalismus.org/educat/gewerkschaftsfreiheit/